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Verschmelzung: Marienkrankenhaus Kassel gemeinnützige GmbH Hrb 22.08.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 1607: St. Elisabeth-Krankenhaus Volkmarsen gemeinnützige GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-34471 Volkmarsen
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.08.2014 und 04.08.2014 mit der Marienkrankenhaus Kassel gemeinnützige GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 14491) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: St. Elisabeth-Krankenhaus Volkmarsen gemeinnützige GmbH, Volkmarsen.