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Verschmelzung: DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG Hrb05.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.09.2013)

Auf einen Blick

Text

AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft,
Köln, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 07.06.2013 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.06.2013 mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 7501) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AXA Lebensversicherung AG, Köln.