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Verschmelzung: GKN Stromag AG Hrb23.08.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 6605: Stromag WEP GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-59425 Unna
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2014 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2014 mit der GKN Stromag AG mit Sitz in Unna (Amtsgericht Hamm HRB 3534) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Stromag WEP GmbH, Unna.