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Verschmelzung: Carlsberg Deutschland Markengesellschaft mbH Hrb 26.08.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 39: Mecklenburgische Brauerei Lübz GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-19386 Lübz
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2014 mit der Carlsberg Deutschland Markengesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 115739) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mecklenburgische Brauerei Lübz GmbH, Lübz.