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Verschmelzung: Gesundheitszentrum Holl GmbH Hrb 25.10.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRA 11960: R&M Holl Gesundheitszentrum Friedrichsfeld oHG,
Ungenannte Str. ??, D-46562 Voerde
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.07.2016 mit der Gesundheitszentrum Holl GmbH mit Sitz in Voerde (Amtsgericht Duisburg HRB 28423) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: R&M Holl Gesundheitszentrum Friedrichsfeld OHG, Voerde.