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Verschmelzung: ATG Sicherheitstechnik GmbH Hrb 18.08.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 19675: Seßmann Elektrotechnik GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-49086 Osnabrück
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.07.2014 mit der ATG Sicherheitstechnik GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 190) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Seßmann Elektrotechnik GmbH, Osnabrück.