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Vorstand: Sven Meißner, Jörn Reinecke · Formwechsel: SUPERIOR Private Equity GmbH · Anschrift · Kapital: 250.000 € · Rechts­form: GmbH · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb10.09.2013 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 09.09.2013)

Auf einen Blick

Text

SUPERIOR Beteiligungen AG,
Ungenannte Str. ??, D-22767 Hamburg
. Aktiengesellschaft. Satzung vom 27.08.2013. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-22767 Hamburg
. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von in- und ausländischen Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Beratung bei der Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von unternehmerischen Beteiligungen, soweit es sich hierbei nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz handelt. Grundkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Meißner, Sven, Hamburg, *??.??.????; Reinecke, Jörn, Hamburg, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SUPERIOR Private Equity GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 89382) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: FOX Infrastructure GmbH, Hamburg.