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Verschmelzung: Raiffeisenbank Altertheim eG Hrb04.10.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
GnR 570030: Volksbank Main-Tauber eG, Tauberbischofsheim und Wertheim (
Franken-Passage 2, 97941 Tauberbischofsheim
und Wertheim). Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2016 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 15.06.2016 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 11.05.2016 mit der "Raiffeisenbank Altertheim eG", Altertheim (Amtsgericht Würzburg GnR 152) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber, Tauberbischofsheim.