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Verschmelzung: I.A.S. Induktions-Anlagen + Service Verwaltungsgesellschaft mbH · Gesellschaftsvertrag · Vertretungsregelung · Unternehmensgegenstand Hrb 13.08.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.08.2014)
Auf einen Blick
Text
HRB 5053: IAS GmbH,
Iserlohn, Am Großen Teich 16 - 27, 58640 Iserlohn
. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Im Übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und der Vertrieb und Handel von Maschinen und Anlagen für die thermische und abtragende Elektrotechnologie und verwandte Bereiche im In- und Ausland sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich der Erbringung von Serviceleistungen für solche Produkte. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2014 mit der I.A.S. Induktions-Anlagen + Service Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRB 2395) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: IAS GmbH, Iserlohn.