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Verschmelzung: GKL - Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Linden GmbH Hrb15.09.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.09.2016)

Auf einen Blick

Text

HRB 6766: Stadtwerke Hannover Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-30449 Hannover
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2016 ohne Verschmelzungsbeschlüsse gem. § 62 Abs. 1 und Abs. 4 UmwG mit der GKL - Gemeinschaftskraftwerk Hannover-Linden GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 56545) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: enercity AG, Hannover.