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Verschmelzung: Kraft Wärme Wörth GmbH Hrb13.09.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 1196: PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Ludwigshafen am
Ungenannte Str. ??, D-67061 Ludwigshafen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2016 mit der Kraft Wärme Wörth GmbH mit Sitz in Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HR B 5028) im Wege der Konzernverschmelzung nach § 62 UmwG verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PFALZWERKE AG, Ludwigshafen a. Rhein.