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Personen · Übernahme: Weick Consulting Fördermittelberatung e. K. · Ausgliederung: Weick Consulting Fördermittelberatung e. K. · Spaltung: Weick Consulting Fördermittelberatung e. K Hrb 07.09.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 706620: Weick Consulting GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-68526 Ladenburg
. Der e. K. ?????, ??????, Ladenburg, *??.??.???? hat als Inhaber der Firma "Weick Consulting Fördermittelberatung e. K.", Ladenburg (Amtsgericht Mannheim HRA 707037) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2016 und des Versammlungsbeschlusses vom 09.08.2016 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Weick Consulting GmbH & Co. KG, Ladenburg.