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Übernahme (3 Firmen) · Spaltung (3 Firmen) Hrb06.09.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.09.2016)
Auf einen Blick
Text
HRA 8332 FL: Böklunder Wurstfabrikation GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-24860 Böklund
. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des und unter weitere Bezugnahme auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 29.08.2016 (Nr. 397 der Urkundenrolle aus dem Jahr 2016 des Notars Dr. Arfst Hansen aus Flensburg) im Wege der Abspaltung sämtliche von ihr gehaltenen Geschäftsanteile an der Anhalter Fleischwaren GmbH Zerbster Original (Amtsgericht Stendal, HRB 7538) auf die Anhalter Zerbst Besitzgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Böklund (Amtsgericht Flensburg, HRA 8956 FL) übertragen. Die Gesellschaft hat auf Grund des und unter weitere Bezugnahme auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 29.08.2016 (Nr. 405 der Urkundenrolle aus dem Jahr 2016 des Notars Dr. Arfst Hansen aus Flensburg) im Wege der Abspaltung alle Pensionsverbindlichkeiten auf die Buchenhain Pensionsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Böklund (Amtsgericht Flensburg, HRA 8978 FL) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Böklunder Wurstfabrikation GmbH & Co. KG, Böklund.