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GF: Bart Achiel Michiels, John Derek Stanley, Jörg Arne Wissdorf · ppa (3 Personen) · Formwechsel: Interflex Datensysteme GmbH & Co. KG · Anschrift · Kapital: 2.556.458 € · Gesellschaftsvertrag Hrb31.08.2016 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 757952: Interflex Datensysteme GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-70567 Stuttgart
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2016. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-70567 Stuttgart
. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Datenerfassungssystemen und artverwandten Systemen. Stammkapital: 2.556.458,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Michiels, Bart Achiel, Leinfelden-Echterdingen, *??.??.????; Stanley, John Derek, Crewe (Großbritannien), *??.??.????; Dr. Wissdorf, Jörg Arne, Großbottwar, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bohrer, Antje, Einhausen, *??.??.????; ????????????, ???????, Villingen-Schwenningen, *??.??.????; Kruse, Olaf, Kornwestheim, *??.??.????. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KG unter der Firma "Interflex Datensysteme GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 13212) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Interflex Datensysteme GmbH, Stuttgart.