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Geschäftsführer: Heinz Martin Esser · Prokura: Grit Zeiner · Verschmelzung: Roth & Rau-Ortner GmbH · Name: Fabmatics GmbH · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb31.08.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 3620: HAP Handhabungs-, Automatisierungs- und Präzisionstechnik GmbH Dresden,
Ungenannte Str. ??, D-01217 Dresden
. Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Fabmatics GmbH. Neuer Gegenstand: Produktion feinmechanisch-optischer Präzisionsgeräte, die ihre Anwendung in Mess- und Kontrolltechnik sowie Handhabungstechnik des Maschinen- und Fahrzeugbaus, feinmechanischen-optischen Industrie und elektronischen Industrie finden, sowie Service derartiger Geräte, Planung, Installation und Systembetreuung (Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung etc.) von Logistik-, Lager- und Handlingsystemen sowie von Produktions- und Produktionsnebenanlagen insbesondere in Branchen mit reinen Produktionsstätten wie z.B. in der Halbleiterindustrie; hierzu zählt auch Entwicklung, Herstellung und Integration von RFID (Radio Frequence Identification) und Purge-System-Produkten. Bestellt: Geschäftsführer: Esser, Heinz Martin, Dresden, *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Zeiner, Grit, Burkau, *??.??.????. Die Roth & Rau-Ortner GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 16423) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Fabmatics GmbH, Dresden.

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