Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Geschäftsführer: Daniel Götte · Formwechsel: Timeout e. V. · Anschrift · Kapital: 25.500 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb 31.08.2016 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 715192: Timeout Jugendhilfe gGmbH,
Ungenannte Str. ??, D-79874 Breitnau
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2016. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-79874 Breitnau
. Gegenstand: Die GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Altenhilfe (Zweck i.S. des § 52 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen der Jugendhilfe für betreute Wohnformen nach § 34 SGB VIII, welche auch Freie Schulen und Schulen für Erziehungshilfe umfassen können, und durch Bildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendhilfe, Pädagogik und des Erziehungswesens im Allgemeinen. Die Gesellschaft wird sich bei der Verfolgung ihres Zwecks am sozialen und pädagogischen Grundsatz der Inklusion orientieren. Sie kann im In- und Ausland tätig werden. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Götte, Daniel, Breitnau, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Timeout e. V.", Breitnau (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 320386) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: timeout Stiftung gGmbH, Freiburg i. Breisgau.