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Verschmelzung: Verlagsgesellschaft Beteiligungsgesellschaft mbH Hrb31.08.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 3587: Nordwest-Wochenzeitungen GmbH & Co. KG, Ungenannte Str. ??, D-26121 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2016 mit der capito! Verlagsgesellschaft Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 5875) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Nordwest Media Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg.

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