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Verschmelzung: DRK gemeinnützige Rettungsdienstgesellschaft mbH Städteregion Aachen Hrb08.08.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 11922: DRK Aachen Betriebsgesellschaft mbH,
Ungenannte Str. ??, D-52070 Aachen
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.06.2014 mit der DRK gemeinnützige Rettungsdienstgesellschaft mbH Städteregion Aachen mit Sitz in Würselen (Amtsgericht Aachen HRB 12803) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DRK Aachen Betriebsgesellschaft mbH, Aachen.