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Löschung · Verschmelzung: SoLaR Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft für Solaranlagen mbH Hrb27.08.2016 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 26.08.2016)

Auf einen Blick

Text

HRB 6721: SoLaR Anlagenvertriebsgesellschaft mbH,
Ungenannte Str. ??, D-84095 Furth
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der SoLaR Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft für Solaranlagen mbH mit dem Sitz in Furth (Amtsgericht Landshut HRB 4234) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde heute in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SoLaR Anlagenvertriebsgesellschaft mbH, Furth.