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Satzung Hrb25.08.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 480540: SCHWEIZER ELECTRONIC AG,
Ungenannte Str. ??, D-78713 Schramberg
. Die Hauptversammlung vom 01.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 13 (Aufsichtsratsvergütung) beschlossen. Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.07.2011 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung im Wege des Genehmigten Kapitals ist durch Zeitablauf erloschen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.07.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.06.2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 4.832.026,93 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016 I.). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Die Hauptversammlung vom 01.07.2016 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 4.832.026,93 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2016 I.).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg.