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1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung gemeinnütziger, kirchlicher und mildtätiger Zwecke durch die Förderung der Diakonie, der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit … Hrb23.08.2016 Registerbekanntmachungen (Berichtigungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 744175: Evangelische Heimstiftung Baden GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-70190 Stuttgart
. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung gemeinnütziger, kirchlicher und mildtätiger Zwecke durch die Förderung der Diakonie, der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Bildung. Ihre Arbeit ist der evangelischen Kirche zugeordnet. 2. Die gemeinnützigen und kirchlichen Gesellschaftszwecke werden durch das Errichten, Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen der Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe, insbesondere von Alten- und Pflegeheimen und durch sonstige stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote verwirklicht. Ferner leistet die Gesellschaft Altenarbeit sowie Seniorenberatung und führt Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Altenhilfe durch. Daneben wird der Gesellschaftszweck durch die Erbringung von sonstigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige verwirklicht u. a. auch durch seelsorgerische Angebote. Auch kann die Gesellschaft Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Rehabilitationseinrichtungen unterhalten, betreiben und mit Leistungen versorgen. Die Gesellschaft kann Andachten und Gottesdienste abhalten sowie Andachtsräume und Kirchen unterhalten. 3. Die Gesellschaft fördert mildtätige Zwecke durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. 4. Zweck der Gesellschaft ist weiterhin die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Bildung sowie zur Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke und die Weiterleitung der Mittel an andere Körperschaften des privaten Rechts oder an juristische Personen des öffentlichen Rechts, welche diese Mittel unmittelbar für die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Sollen unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften des privaten Rechts gefördert werden, so müssen diese selbst als steuerbegünstigt anerkannt sein ( 58 Nr. 1 Abgabenordnung). Die Gesellschaft ist insoweit eine Förderkörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. 5. Die Gesellschafterversammlung kann die Übernahme weiterer diakonisch-sozialer Aufgaben beschließen, soweit es sich dabei um steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung handelt.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Evangelische Heimstiftung Baden GmbH, Stuttgart.

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