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Verschmelzung: KET Handelsgesellschaft UG Hrb09.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.09.2013)

Auf einen Blick

Text

Kutsche Elektrotechnik GmbH & Co. KG,
Stemwede, Hügelstraße 11, 32351 Stemwede
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2013 mit der KET Handelsgesellschaft UG mit Sitz in Stemwede (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 11874) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kutsche Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Stemwede.

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