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Verschmelzung: Stephan Machinery GmbH Hrb29.08.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.08.2013)

Auf einen Blick

Text

DBG Catch 3 GmbH,
Hameln, Stephanplatz 2, 31789 Hameln
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2013 mit der Stephan Machinery GmbH mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover HRB 100840) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Stephan Machinery GmbH, Hameln.