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Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 5. August 2016 sowie… Hrb09.08.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Text

HRB 16076: Johnson & Johnson Group Holdings GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-41470 Neuss
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 5. August 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 5. August 2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 5. August 2016 mit der AB BG Omega Holding GmbH, einer Gesellschaft österreichischen Rechts mit Sitz in Wien (eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter FN 436210 k)) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht des übernehmenden Rechtsträgers erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Johnson & Johnson Group Holdings GmbH, Neuss.