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Pers.haft.Gesellschafter: Berge GmbH · Verschmelzung: Berge Immobilien GmbH & Co. KG Hrb28.07.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 6969: Berge-Bau-GmbH & Co. KG, Erndtebrück-
Leimstruth, Leimstruther Weg 7-9, 57339 Erndtebrück
. Nach Anpassung weiterhin: Erndtebrück. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Berge GmbH, Erndtebrück (Amtsgericht Siegen HRB 6654). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20. Juli 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Berge Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Erndtebrück (AG Siegen, HRA 7188) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Berge-Bau-GmbH & Co. KG, Erndtebrück.