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Verschmelzung: ACREST Property Group GmbH Hrb28.07.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 56779: ACREST PM GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-40468 Düsseldorf
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.07.2016 mit der ACREST Property Group GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 115115 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ACREST PM GmbH, Düsseldorf.