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Verschmelzung: Bosch Software Innovations GmbH Hrb 20.07.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 54586: ProSyst Software GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-50931 Köln
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.07.2016 mit der Bosch Software Innovations GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 148411 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ProSyst Software GmbH, Köln.