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Verschmelzung: KS ATAG GmbH · Nicht mehr Beherrschung: KS ATAG GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: KS ATAG GmbH Hrb31.07.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 727026: KS Aluminium-Technologie GmbH,
Neckarsulm, Hafenstr. 25, 74172 Neckarsulm
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.07.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KS ATAG GmbH", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 105949) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der zwischen der Gesellschaft und der "KS ATAG GmbH", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 105949) am 13.12.2006 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.07.2014 erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Erlöschens des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Der zwischen der Gesellschaft und der "KS ATAG GmbH", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 105949) am 28.11.2008 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.07.2014 erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Erlöschens des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KS HUAYU AluTech GmbH, Neckarsulm.