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Personen · Übernahme: SYSTOLA e. K. · Ausgliederung: SYSTOLA e. K. · Kapital: 25.100 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb24.06.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 105483: Systola Forwarding GmbH,
Hamburg, Am Güterbahnhof 8 a, 21035 Hamburg
. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der SYSTOLA e.K., Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 100237) beschlossen. SYSTOLA GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist Groß- und Einzelhandel mit Computer-Hardware, -Software, -Zubehör, Telekommunikations- und Netzwerkgeräten, Netzwerk- und Internetdienstleistungen, Hosting, Cloud Computing, Vermietung von Computer-Hardware, Software, Telekommunikations- und Netzwerkgeräten, Vermittlung von IT- und Telekommunikationsverträgen aller Art, Herstellung von Hard- und Software und IT-Consulting, Groß- und Einzelhandel mit Waren, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren aller Art, Logistik, Spedition und Transportvermittlung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.06.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 07.06.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Kuznetsov, Roman, Hamburg, *??.??.???? unter der Firma ??????? ?? ?? in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 100237) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.06.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SYSTOLA GmbH, Hamburg.

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