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Satzung Hrb21.06.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 8853: Power Plus Communications AG,
Mannheim, Dudenstraße 6, 68167 Mannheim
. Die Hauptversammlung vom 09.06.2016 hat die Änderung der Satzung beschlossen; es wurde insbesondere § 3 (Grundkapital) geändert. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag auf bis zu 785.930,00 EUR erhöht. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.11.2009, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 35.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) ist aufgehoben. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.05.2012, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 36.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01.06.2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 51.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Power Plus Communications AG, Mannheim.

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