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Verschmelzung: Mesterheide Rockel Hirz Trowe GmbH Hrb16.06.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 4332: Trowe GmbH & Co. KG für Versicherungen,
Ungenannte Str. ??, D-40210 Düsseldorf
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.04.2016 mit der Mesterheide Rockel Hirz Trowe GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100753) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Trowe GmbH & Co. KG für Versicherungen, Düsseldorf.

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