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Verschmelzung: Raiffeisen-Volksbank Fürth eG · Name: Neuer Sitz: Neustadt a.d. Aisch · Satzung Hrb 14.06.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.06.2016)

Auf einen Blick

Text

GnR 139: VR-Bank Uffenheim-Neustadt eG Raiffeisen Volksbank, Uffenheim (
Ungenannte Str. ??, D-91413 Neustadt a. d. Aisch
). Die Generalversammlung vom 09.05.2016 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 1 (Firma und Sitz), sowie § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats). Firma geändert, nun: Neue Firma: VR meine Bank eG. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Neustadt a.d. Aisch. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-91413 Neustadt a. d. Aisch
. Die Raiffeisen-Volksbank Fürth eG mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth GnR 106) ist als übertragende Genossenschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2016 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 09.05.2016 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 03.05.2016 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VR meine Bank eG, Neustadt a. d. Aisch.