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Übernahme: Christian Koch GmbH & Co. KG · Spaltung: Christian Koch GmbH & Co. KG Hrb16.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.09.2013)
Auf einen Blick
Text
Koch Silotransporte GmbH & Co. KG,
Ratshausen, Bei der Mühle 4, 72365 Ratshausen
. Die KG unter der Firma "Christian Koch GmbH & Co. KG", Ratshausen (Amtsgericht Stuttgart HRA 410419) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2013 mit Nachtrag vom 03.09.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2013 und vom 03.09.2013 den Teilbetrieb "Silotransporte" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Koch Silotransporte GmbH & Co. KG, Ratshausen.