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Verschmelzung: Friedrich Vorwerk KG (GmbH & Co. KG) Hrb02.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.08.2013)

Text

Friedrich Vorwerk Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-06193 Petersberg - Sennewitz
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Friedrich Vorwerk KG (GmbH & Co. KG) mit dem Sitz in Tostedt (Amtsgericht Tostedt HRA 1225) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Friedrich Vorwerk Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Petersberg.