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Verschmelzung: Romey - Baustoffwerke GmbH & Co. KG Hrb27.08.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.08.2013)

Auf einen Blick

Text

BPK Ingenieurgesellschaft für Tragwerksplanung mbH, Ungenannte Str. ??, D-56637 Plaidt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.04.2013 mit der Romey - Baustoffwerke GmbH & Co. KG mit Sitz in Plaidt (Amtsgericht Koblenz HRA 12973) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BPK Ingenieurgesellschaft für Tragwerksplanung mbH, Plaidt.

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