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Ge­sell­schafts­ver­trag · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb03.06.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 91062: TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Ungenannte Str. ??, D-60549 Frankfurt a. Main. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Dauer der Gesellschaft/Geschäftsjahr) und § 16 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches ("KAGB"). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, sofern diese weder in Edelmetalle noch in unverbriefte Darlehensforderungen investieren, - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, b) Anlagen zum Transport und zur Speicherung von Öl, Strom, Gas oder Wärme (Kavernen), c) Infrastruktur, die für die vorstehenden Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB genutzt wird. d) Bankguthaben, e) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der Buchstaben a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen. Im Fall von geschlossenen inländischen Spezial-AIF dürfen solche Gesellschaften auch Vermögensgegenstände im Sinne des Buchstaben d) erwerben. - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, wobei bei den in § 284 Abs. 2 Nr. 2 KAGB genannten Vermögensgegenständen nur in die unter Buchstabe d), e), f) und g) genannten Vermögensgegenstände investiert werden darf. - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände, wobei bei den in § 284 Abs. 2 Nr. 2 KAGB genannten Vermögensgegenständen nur in die unter Buchstabe d) bis g) genannten Vermögensgegenstände investiert werden darf. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben e.U.-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögensgegenstände i. S. d. vorgenannten Absatz 2 für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), b) die Anlageberatung bezogen auf Immobilien und Kavernen, c) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, d) Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PATRIZIA Frankfurt Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt a. Main.

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