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Ver­tre­tungs­re­ge­lung Hrb10.06.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.06.2013)

Auf einen Blick

Text

HRB 5054 HL: MACH AG,
Lübeck, Wielandstraße 14, 23558 Lübeck
. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung oder zur Vertretung in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder Prokuristen erteilen. Vorstandsmiglieder können durch den Aufsichtsrat ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter vorzunehmen. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.01.2013 ist die Satzung in § 9 (Vertretung) geändert, § 20 (Gründungskosten) gestrichen und die nachfolgenden Paragraphen in der Bezeichnung geändert worden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MACH GmbH, Lübeck.