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Satzung · Unternehmensgegenstand Hrb10.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.09.2010)
Auf einen Blick
Text
Sparkasse Mittelholstein AG,
Rendsburg, Röhlingsplatz 1, 24768 Rendsburg
. Gegenstand: Die Sparkasse ist ein selbständiges Unternehmen mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Die Sparkasse pflegt den Zahlungsverkehr und betreibt die weiteren in dieser Satzung vorgesehenen Geschäfte. Die Sparkasse betreibt ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen; ihre Gewinne haben den Geschäftsbetrieb zu sichern. Die Sparkasse soll bei ihren Geschäften mit den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe zusammenarbeiten. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.06.2010 ist die Satzung neu gefasst und insbesondere geändert in § 2 (Aufgaben). Die Satzung ist im übrigen geändert worden in § 1 (Name, Sitz, Rechtsstellung), § 3 (Spareinlagen, Sparkassenbücher), § 4 (Kündigung), § 5 (Mündelgelder), § 6 (Abhandenkommen oder Vernichtung von Sparkassenbüchern), § 7 (Sonstige Einlagen, Zahlungsverkehr), § 9 (Kreditaufnahmen, Rediskont, Bürgschaften), § 10 (Schuldverschreibungen), § 11 (Genussrechtskapital, nachrangige Verbindlichkeiten und Hafteinlagen), § 12 (Zulässige Geschäfte), § 13 (Kredite), § 14 (Erwerb von Wertpapieren und sonstigen Anlagen), § 18 (Beteiligungen), § 19 (Dienstleistungsgeschäfte und andere Geschäfte), § 20 (Ausnahmen), § 22 (Hauptversammlung), § 23 (Einladung und Vorsitz), § 24 (Beschlussfähigkeit, Stimmrecht und Beschlussfassung), § 25 (Aufsichtsrat), § 26 (Beirat der Privataktionäre), § 27 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 28 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 29 (Kreditausschuss), § 30 (Aufgaben und Beschlussfassung des Kreditausschusses), § 31 (Vorstand), § 32 (Geschäftsführung des Vorstandes), § 33 (Gründe der Ausschließung von der Mitwirkung bei Entscheidungen), § 34 (Beschäftigte), § 39 (???????????????, ?????????? und Prüfungen), § 41 (Auflösung der Sparkasse) und § 43 (Satzungsänderungen).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sparkasse Mittelholstein AG, Rendsburg.