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Verschmelzung: Stadtwerke Brühl GmbH Hrb 22.08.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.08.2013)
Auf einen Blick
Text
Gastronomiebetriebe im Karlsbad Brühl GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-50321 Brühl
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Stadtwerke Brühl GmbH mit Sitz in Brühl (Amtsgericht Köln, HRB 43546) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 21.09.1993 ist beendet.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gastronomiebetriebe im Karlsbad Brühl GmbH, Brühl.