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Verschmelzung: Mondi Consumer Packaging Development GmbH Hrb 13.08.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.08.2013)
Auf einen Blick
Text
Mondi Consumer Packaging International AG,
Ungenannte Str. ??, D-48268 Greven
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 24.06.2013 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.06.2013 mit der Mondi Consumer Packaging Development GmbH mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 3051) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mondi Consumer Packaging International GmbH, Halle.