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Verschmelzung: Malteser St. Anna gemeinnützige GmbH Hrb29.07.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.07.2013)

Auf einen Blick

Text

Malteser St. Agatha gemeinnützige GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-59075 Hamm
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.07.2013 mit der Malteser St. Anna gemeinnützige GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 7451) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Malteser St. Agatha gemeinnützige GmbH, Hamm.