Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: ABICOR Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH Hrb24.07.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.07.2013)
Auf einen Blick
Text
STK Gesellschaft für Schweißtechnik mbH,
Ungenannte Str. ??, D-50968 Köln
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2013 mit der ABICOR Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Buseck (Amtsgericht Gießen, HRB 6756) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: STK Gesellschaft für Schweißtechnik mbH, Köln.