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Verschmelzung: Systec Verwaltungs GmbH Hrb27.06.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.05.2013)
Auf einen Blick
Text
Systec GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-33607 Bielefeld
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.04.2013 mit der Systec Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 38288) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Systec GmbH, Bielefeld.