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Satzung Hrb 15.07.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.07.2013)

Auf einen Blick

Text

Gerry Weber International AG, Halle/Westf.,
Ungenannte Str. ??, D-33790 Halle (Westf.)
. Die Hauptversammlung vom 06.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen. 1.) Paragraph 5 Absatz 3 der Satzung ist dahin geändert worden, daß der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt ist, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 05.06.2018 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt Euro 22.952.980,00 zu erhöhen. 2.) Paragraph 5 der Satzung wird durch Einfügung eines neuen Absatz 4 dahin erweitert, daß das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 4.590.590,00 durch Ausgabe von bis 4.590.590 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist; dabei dient die bedingte Kapitalerhöhung der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente), jeweils mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder mit Wandlungs- oder Optionspflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 06.06.2013 beschlossenen Ermächtigung bis zum 05.06.2018 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch gemacht wird oder Wandlungs- oder Optionspflichten erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Der bisherige Absatz 4 des § 5 ist Absatz 5 geworden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GERRY WEBER International GmbH, München.