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Verschmelzung: Kleiner Recycling Köln GmbH Hrb14.06.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.06.2013)
Auf einen Blick
Text
RWR Rohstoff- und Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-50739 Köln
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.05.2013 mit der Kleiner Recycling Köln GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 56525) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RWR REMONDIS Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG, Köln.