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Verschmelzung: TKM GmbH · Nicht mehr Beherrschung: TKM GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: TKM GmbH Hrb 06.06.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.06.2013)

Auf einen Blick

Text

IKS Klingelnberg GmbH,
Remscheid, In der Fleute 18, 42897 Remscheid
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2013 mit der TKM GmbH mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12292) verschmolzen. Der mit der TKM GmbH mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal HRB 12292) am 19.11.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist miit Wirksamwerden der Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TKM GmbH, Remscheid.