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Verschmelzung: Reinhardt Steuerberatungsgesellschaft mbH Hrb05.07.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.07.2013)

Auf einen Blick

Text

Reinhardt & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH,
Dortmund, Martener Str. 531, 44379 Dortmund
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Reinhardt Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 14847) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Reinhardt & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Dortmund.