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Gewinnabführung: HOMANN Feinkost GmbH · Beherrschung: HOMANN Feinkost GmbH Hrb 20.06.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.06.2013)
Text
Nadler Feinkost GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-46240 Bottrop
. Der mit der UNIQ Deutschland GmbH (nunmehr HOMANN Feinkost GmbH, Amtsgericht Osnabrück HRB 200547) am 09.10.2008 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 01.01.2013 aufgehoben. Mit der HOMANN Feinkost GmbH, Dissen (Amtsgericht Osnabrück, HRB 200547) als herrschendem Unternehmen ist am 01.01.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Nadler Feinkost GmbH, Bad Essen.