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Übernahme: Zeitungsverlag Unna GmbH & Co. KG · Ausgliederung: Zeitungsverlag Unna GmbH & Co. KG Hrb05.07.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.06.2013)

Auf einen Blick

Text

Zeitungsverlag Westfalen GmbH & Co. KG Essen-Dortmund, Ungenannte Str. ??, D-45128 Essen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.06.2013 und der Gesellschafterversammlung der Zeitungsverlag Unna GmbH & Co. KG vom 03.06.2013 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Zeitungsverlag Unna GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 47169) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Zeitungsverlag Westfalen GmbH & Co. KG Essen-Dortmund, Essen.

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