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Satzung Hrb01.07.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.06.2013)
Auf einen Blick
Text
Deutsche Postbank AG,
Ungenannte Str. ??, D-53113 Bonn
. Die Hauptversammlung vom 28.05.2013 hat die Neufassung des § 4 Abs. 6 (genehmigtes Kapital I) sowie die Einfügung eines neues § 4 Abs. 7 (genehmigtes Kapital II) in die Satzung beschlossen. Die nachfolgende Ziffer wurde entsprechend umnummeriert. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Mai 2018 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar-und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals um bis zu ingesamt zweihundertachtzehn Millionen achthunderttausend Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Mai 2018 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt vierundfünfzig Millionen siebenhunderttausend Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Postbank AG, Bonn.
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